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Schweizer Kunden können die Deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen

Ausfuhr in das sogenannte Drittland

Rein formal werden Waren bei einer Ausfuhr in die Schweiz automatisch ohne deutsche Mehrwertsteuer versendet, nachdem die Schweiz als Nicht-EU-Staat zu den sogenannten Drittstaaten zählt. Nachdem der Transport in die Schweiz und evtl. anfallende Zollgebühren teilweise sehr hoch sind gehen viele Schweizer Kunden dazu über sich die Waren an die deutsch-schweizer Grenze liefern zu lassen. In diesem Falle ist der Erfüllungsort in Deutschland und die Ware wird MIT Mehrwertsteuer (bei Kaffee 7%, bei Maschinen usw. immer 19%) berechnet.

Bei einer dann folgenden "händischen" Ausfuhr über die Grenze in die Schweiz kann sich der Schweizer Kunde diese Ausfuhr vom Deutschen Zoll belegen lassen. Diesen Beleg mit Zollstempel kann man dann bei uns einreichen und die Mehrwertsteuer, die man vorab bezahlt hat, zurückerhalten. Wir als Händler in Deutschland sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die bezahlte Umsatzsteuer bei einem Export zu erstatten, nur weil die Waren ausgeführt worden sind (z.B. nach Österreich). Bei Kunden aus der Schweiz ist das jedoch möglich. Die gesetzliche Grundlage bei der Warenausfuhr aus der EU erlaubt es uns diese Erstattung als Service anzubieten. Auch wenn es Mehrarbeit bei uns mit sich bringt. Wir erlauben uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu berechnen.

Steuerliche Betrachtung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Statt die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, kann bei Ausfuhr aus der EU eine umsatzsteuerfreie Rechnung gebucht werden und die ursprünglich vom Kunden bezahlte Umsatzsteuer, diesem erstattet werden. Leider kann man dafür nicht einfach die alte bestehende Rechnung abändern, sondern muss diese erst stornieren und eine neue RG ohne Mehrwertsteuer erstellen. Das hat gewöhnlich einige Mehrbuchungen bei uns als Händler als auch beim Steuerberater zur Folge, die wir jedoch gerne übernehmen. Wir überweisen dann die MwSt. per Banküberweisung oder Paypal. Je nachdem, wie die Waren vorher bei uns im Kaffeeonlineshop bezahlt wurden.

Wie läuft die Erstattung insgesamt ab - für Sie als schweizer Kunden und uns als Shop?

  • Zunächst wird eine Rechnung mit Umsatzsteuer an den Kunden außerhalb der EU (Schweiz) gestellt.
    • Rechnungsadresse ist die Adresse in der Schweiz. Auch die deutsche Lieferadresse kann dabei auf der Rechnung stehen.
  • Die Ware wird an eine deutsche Lieferadresse versendet, das unterscheidet sich nicht von einer Sendung an deutsche Kunden.
  • Schweizer Kunden holen die Sendung bei der deutschen Lieferadresse ab.
    • Kunden aus der Schweiz, die gern die Mehrwertsteuer erstattet bekämen, müssen die Ware innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung aus Deutschland ausführen. Die Ausfuhr muss vom deutschen Zoll bestätigt werden.
      • Kunde holt die Sendung bei der Lieferadresse
      • Kunde muss die Rechnung bei sich führen (entweder vorher ausgedruckt oder der Sendung beiliegend)
      • Kunde geht mit Ware und Rechnung zum deutschen Zoll und lässt sich mit einem Stempel die Ausfuhr bestätigen.
      • Kunde sendet die Rechnung mit Ausfuhrstempel an uns zurück
  • Statt nun dem Deutschen Finanzamt die 7% oder 19% als Umsatzsteuer zu bezahlen, können wir diesen Betrag Ihnen als Schweizer erstatten.

Gibt es dafür ein spezielles Formular? Ja!

Wir haben für die Ausfuhr auch ein spezielles Formular hinterlegt, das Sie hier herunterladen können: ausfuhr_abnehmerbescheinigung

Welche Grenzen muss man generell beachten bei Transporten in die Schweiz

Grundsätzlich gibt es in der zwei Grenzen bei Kaffee- und Kaffeemaschinenkäufen. Einmal sind es 20kg Kaffee. Ab dieser Grenze muss der Kaffee extra verzollt werden. Bleiben Sie also beim Kauf wenn möglich darunter. Und 1.000 Euro Warenwertgrenze. Alles darüber ist echt aufwändig und teuer. Einmal die ganze Verzollung für uns und die DHL bzw. die Spedition udn zum anderen für den Kunden in der Schweiz! Eine Palette in die Schweiz kostet dann schnell mal 190€ mit der Verzollung wenn es über der 1.000€ Grenze liegt. Da rentiert sich der eigene Transport über die Grenze ganz schnell.

Ausfuhr auch in andere Drittstaaten möglich?

Natürlich gelten in anderen Drittstaaten wie z.B. Russland ähnliche Konstrukte. Die einzelnen länderabhängigen Einfuhrgrenzen können natürlich abweichen, aber was die Rückerstattung der deutschen Umsatzsteuer anbelangt läuft es sehr ähnlich ab. Fragen Sie uns gerne vor einem Kauf an und wir finden sicherlich die beste und kostengünstigste Möglichkeit für Sie.

Lieferungen in die CH seit 2022 mit POST.at!

Um Ihnen als CH Kunden einen noch besseren Service bieten zu können versenden wir seit kurzem mit der POST.at alle Pakete. Diese sind dadurch wesentlich schneller bei Ihnen und noch dazu günstiger, da wir täglich eine Abholung mit vielen Paketen haben. 

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